AGBs

Reise- und Vertragsbedingungen von GECCO-TOURS


Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und uns zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a ff BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.
Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung sowie individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Reisebedingungen.

Zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sie hier nachlesen können, erhalten alle Kunden vor Abschluß der Buchung auch ein Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise, in dem sie über Ihre Rechte informiert werden.

1. REISEVERTRAG
1.1. Die Reiseanmeldung wird noch Maßgabe der Ausschreibung und mit Zugang verbindlich. Dies gilt auch für telefonische Anmeldungen. Der Reisevertrag kommt mit Zugang der schriftlichen Reisebestätigung beim Anmelder zustande. Nebenabreden, die dem Inhalt dieser Bedingungen oder der Leistungsbeschreibung nicht entsprechen, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung von Gecco-Tours.

2. ZAHLUNG
2.1. Die Anzahlung beträgt 20% des Reisepreises, mindestens 250 € pro Person und ist nach Erhalt unserer schriftlichen Reisebestätigung und der Aushändigung des Sicherungsscheines umgehend zu begleichen.
Die Kosten für Flugtickets und Reiseversicherungen werden in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig. Geht der Anzahlungsbetrag nicht rechtzeitig ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahklung geleistet, so ist Gecco-Tours berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. In diesem Fall erhebt Gecco-Tours die aus Ziffer 5 ersichtlichen Rücktrittskosten (Stornogebühren).
2.2. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt – ohne nochmalige Aufforderung – zu leisten, Zug um Zug gegen Aushändigung der Reisedokumente.
2.3. Bei kurzfristigen Anmeldungen, ab 30 Tage vor Reiseantritt, ist die Zahlung des gesamten Reisepreises s o f o r t fällig, nachdem der Anmelder die Reisebestätigung mit Sicherungsschein von Gecco-Tours erhalten hat.
2.4. Die Zahlungen sind per Überweisung, oder mit Kreditkarte* zu entrichten (*laut § 270a BGB seit 13.01.18 ohne Gebühren). Wir akzeptieren jedoch ausschließlich Master-Card und Visa-Card.

3. REISEDOKUMENTE
Sollten die Reisedokumente dem Anmelder bzw. Reiseteilnehmer wider Erwarten nicht bis spätestens 7 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, hat sich dieser unverzüglich mit Gecco-Tours in Verbindung zu setzen.

4. LEISTUNGSÄNDERUNGEN / PREISÄNDERUNGEN
4.1. Nach Vertragsabschluss besteht kein Anspruch des Kunden auf Änderung hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderung. Sollten nach der Buchung der Reise auf Wunsch des Kunden dennoch Änderungen dieser Art vorgenommen werden, so entstehen i.d.R. die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt des Kunden. Gecco-Tours berechnet daher die Kosten in gleicher Höhe, wie sie sich zum Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Ergeben sich als Folge einer solchen Änderung für Mitreisende höhere Reisepreise, die nicht durch Storno- bzw. Änderungsgebühren ausgeglichen wer-den, so gehen etwaige Preisdifferenzen zu seinen Lasten. Bei vom Reisekunden veranlassten, nur geringfügigen Änderungen bis 30 Tage vor Reiseantritt wird je Reiseteilnehmer eine Bearbeitungsgebühr von 30 € erhoben.
4.2. Von Leistungsänderungen wird Gecco-Tours den Reiseteilnehmer unverzüglich unterrichten und ihm mit einer Erklärungsfrist von 10 Tagen alternativ kostenlose Umbuchung oder kostenlosen Rücktritt anbieten, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Ein Kündigungsrecht des Reiseteilnehmers bleibt unberührt.
4.3. Aus zwingenden Gründen nicht in Anspruch genommene Leistungen können zu Teilerstattungen führen, sofern und soweit der Leistungsträger eine entsprechende Gutschrift erteilt und hierüber eine gemeinsame Niederschrift bei der Reiseleitung gefertigt wurde.

4.4. Preiserhöhungen nach Abschluß des Reisevertrages sind bis 21 Tage vor Reiseantritt aus sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren Gründen (Erhöhung der Beförderungskosten, Steuern, Gebühren, Abgaben, Wechselkursänderungen) in dem Umfang möglich, wie nachzuweisende Tatsachen dies rechtfertigen. Eine Preiserhöhung bis zu 8 % ist einseitig wirksam.
Bei Erhöhungen über 8% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reiseteilnehmer innerhalb von 10 Tagen kostenlos zurücktreten. Nach ausdrücklicher Annahme oder fruchtlosem Verstreichen dieser Frist gilt das Angebot als angenommen.
Der Kunde kann eine Senkung und Berechnung des neuen Reisepreises aus den in 4.3. genannten Gründen verlangen, soweit eine begehrte Senkung sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten Änderung ergibt und dies nachweislich zu niedrigeren Kosten für Gecco-Tours führt. Dadurch entstehende Verwaltungskosten können vom errechneten Ermäßigungs- bzw. Erstattungsbetrag jedoch abgezogen werden.

4.5 Bis 21 Tage vor Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer sich nach Mitteilung an Gecco-Tours durch eine andere geeignete Person ersetzen lassen (Flugtickets ausgenommen!). Das Bearbeitungsentgelt beträgt 30 € pro Person. Für Änderungen, die nach bereits erfolgter Erstellung der Reiseunterlagen vorgenommen werden, sind wir berechtigt, die entstandenen Mehrkosten zu berechnen, mindestens jedoch 75 € pro Person.

5. RÜCKTRITT SEITENS DES REISETEILNEHMERS
Ein Rücktritt sollte im Interesse des Reiseteilnehmers unter Beifügung der Reiseunterlagen unbedingt schriftlich erfolgen. Die in der Regel (d.h. soweit kein Ersatz-Reiseteilnehmer vorhanden) pauschalierten Rücktrittskosten* betragen pro Person in Prozent des Gesamtpreises:
5.1.

– bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20%     
– bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 30%
– bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 50%
– bis zum 10. Tag vor Reisebeginn 65%
– ab dem 7. Tag vor Reisebeginn 85%      (bei Sri Lanka Reisen: 100%)
– ab dem 2. Tag vor Reisebeginn 90%      (bei Sri Lanka Reisen: 100%)
– bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Reisebeginn 100%

(*für einige Hotels/Resorts/Züge gelten gesonderte Zahlungs- und Stornobedingungen! Das ist dann separat in der Beschreibung bzw. Rechnung vermerkt!)

5.2. Bei der Pauschalierung sind die gewöhnlichen ersparten Aufwendungen und die mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung berücksichtigt. Es bleibt dem Reiseteilnehmer unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind.
5.3. Kosten wie z.B. Visa-, Telefon-, oder Bearbeitungskosten können im Fall einer Stornierung der Reise nicht erstattet worden.
5.4. Rücktrittskosten sind auch dann zu zahlen, wenn der Reiseteilnehmer die Reise nicht oder nicht rechtzeitig antritt.
5.5. Die Bestimmungen über die Rücktrittskosten gelten für alle Reisen, soweit nicht aufgrund einzelner Ausschreibungen gesonderte Regelungen festgelegt sind.

6. RÜCKTRITT SEITENS DES REISEVERANSTALTERS
6.1. Bei Gruppenreisen ist der Veranstalter bei Nichterreichen der angegebenen Mindestteilnehmerzahl berechtigt, die Reise bis zu 2 Wochen vor Reisebeginn abzusagen. In diesem Fall erhält der Reiseteilnehmer den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Bei fakultativen Ausflügen gelten teilweise abweichende Mindestteilnehmerzahlen.
6.2. Gecco-Tours ist berechtigt den Vertrag fristlos zu kündigen, sobald der Reiseteilnehmer seine eingegangenen Vertragspflichten verletzt bzw. ungeachtet unserer Abmahnung den Reiseverlauf nachhaltig stört.

7. AUFHEBUNG DES VERTRAGES WEGEN AUSSERGEWÖHNLICHER UMSTÄNDE
7.1. Wird die Reise infolge unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Reiseteilnehmer als auch Gecco-Tours den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn erhält der Reiseteilnehmer den gezahlten Reisepreis zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Gecco-Tours kann jedoch für bereits erbrachte Leistungen ein angemessenes Entgelt verlangen.
7.2. Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, kann der Reisevertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall wird Gecco-Tours die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen. Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, hat Gecco-Tours einen Entschädigungsanspruch auf erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung werden von Gecco-Tours und dem Reiseteilnehmer je zur Hälfte getragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reiseteilnehmer zur Last.

8. VERSICHERUNGEN
8.1. Reiseschutz: Eine Reiseversicherung, ist nicht im Reisepreis eingeschlossen. Wir empfehlen dringend, eine Reiserücktrittskosten-Versicherung inkl. Reiseabbruch abzuschließen, idealerweise gleich bei Buchung der Reise. Auch eine Auslandsreisekrankenversicherung ist unverzichtbar. Informationen über preisgünstige Reiseversicherungen liegen jeweils den Anmeldeformularen bei und sind auf der Internetseite von Gecco-Tours einzusehen.
8.2. Insolvenzschutzversicherung: Gemäß § 651 r BGB, sind wir nur gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines dazu berechtigt, von Ihnen die Zahlung des Reisepreises zu verlangen. Der Sicherungsschein der R+V Allgemeine Versicherung AG, der Ihnen bei Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs des Reiseveranstalters den direkten Anspruch gegen den Versicherer verbrieft, wird Ihnen mit den Buchungsunterlagen ausgehändigt.
8.3. Personen-, Sach- und Vermögensschaden Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter wurde abgeschlossen bei: R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Tel. +49 611 533-5859.

9. PASS-, VISA- UND GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN
Achten Sie sorgfältig auf die in Ihren Reiseunterlagen gegebenen Hinweise bezüglich Gesundheitsbestimmungen, sowie Pass- und Visabestimmungen für deutsche bzw. ausländische Staatsbürger.
Jeder Reisende ist für Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich, ebenso wie für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Die Visa müssen die Reiseteilnehmer selbst beantragen. Informationen dazu erhalten Sie von GECCO-TOURS.

10. ANDERE VERANSTALTER/LEISTUNGSTRÄGER: Für Leistungen, bei denen Gecco-Tours nur als Vermittler auftritt, haftet der jeweilige Veranstalter.
Wir dürfen Ihnen zusichern, dass alle beteiligten Leistungsträger bemüht sein werden, das Optimale zu erreichen und weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass Sie auf eigene Gefahr an der Reise teilnehmen.

11. GEWÄHRLEISTUNG / SCHADENERSATZ
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Reiseteilnehmer den Reisepreis mindern oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn Gecco-Tours eine vom Reiseteilnehmer bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Gecco-Tours verweigert wird oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reiseteilnehmers gerechtfertigt ist. Darüber hinaus kann er Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

12. HAFTUNG
12.1. Vertragliche Haftungsbeschränkung: Die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird. Das gleiche gilt, soweit Gecco-Tours für den Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
12.2. Deliktische Haftungsbeschränkung: Für alle Schadenersatzansprüche wegen Sachschäden aus unerlaubter Handlung haftet Gecco-Tours je Kunde und Reise jeweils bis zu 4090 €. Liegt der Reisepreis jedoch über 1363 €, gilt die Beschränkung auf den dreifachen Reisepreis. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen. Dem Kunden wird u.a. der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.
12.3. Sind in internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden Vorschriften für Leistungsträger von Gecco-Tours Haftungsbeschränkungen vorgesehen, kann sich Gecco-Tours auf diese berufen.
12.4. Für Irrtümer und Druckfehler in Angeboten, Prospekten und Katalogen wird keine Haftung durch GECCO-TOURS übernommen. Angaben zu Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften sind ohne Gewähr.
12.5. Eine Haftung für die Richtigkeit erteilter Auskünfte oder Hinweise besteht gemäß § 676 BGB nicht. Dies gilt nicht, wenn ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde.

13. MITWIRKUNGSPFLICHT
13.1. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, eventuelle Beanstandungen während der Reise unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reiseteilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
13.2. Sofern bei Flügen Gepäck verloren geht oder beschädigt wird, muss der Reiseteilnehmer eine Schadenanzeige (P.I.R.) innerhalb von 7 Tagen an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten. Idealerweise gehen Sie sofort nach der Landung zur zuständigen Schadensannahmestelle im Flughafen. Bei fehlender Schadenanzeige kommen Ansprüche nicht in Betracht.
13.3. Körperliche Einschränkungen, Infektionskrankheiten, fehlende Kurfähigkeit oder sonstige persönliche Probleme, die eine Beeinträchtigung der Beförderung, Unterbringung oder die Anwendungen/Behandlung vor Ort zur Folge haben können, sind vor Abschluss der Buchung anzuzeigen. Nur bei rechtzeitiger Information kann Gecco-Tours gewährleisten, dass der Reiseteilnehmer auch alle gebuchten Leistungen erhält. Unterlässt der Kunde diese Vorabinformation und Leistungen können wir aus diesem Grund nicht erbracht werden, wird Gecco-Tours von der beeinträchtigten Leistung frei gestellt und es besteht kein Schadensanspruch seitens des Kunden.
13.4. Hinsichtlich der Reiseunterlagen gilt, dass der Kunde Gecco-Tours sofort zu informieren hat, falls die Unterlagen und/od. Tickets bezüglich der Kundendaten (Vorname, Nachname, Anschrift, Geb., etc.) fehlerhafte Angaben bzw. Tippfehler enthalten, und wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen spätestens 7 Tage vor Abreise erhält. Ferner ist jeder Reiseteilnehmer persönlich für sein rechtzeitiges Erscheinen am Abreiseort verantwortlich.

14. BEHANDLUNG VON BEANSTANDUNGEN, AUSSCHLUSSFRISTEN FÜR ANSPRÜCHE UND VERJÄHRUNG
14.1. Ist einem Mangel ganz oder teilweise nicht abgeholfen worden, ist zusammen mit der Reiseleitung eine Niederschrift zu erstellen. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Gecco-Tours geltend zu machen. Dies sollte in jedem Fall schriftlich erfolgen.
14.2. Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Reise verjähren 6 Monate nachdem vertraglich vereinbarten Reiseende.

15. SONSTIGE BESTIMMUNGEN UND VEREINBARUNGEN
15.1. Diese Bedingungen gelten, soweit nicht in den einzelnen Reiseverträgen individuelle Vereinbarungen getroffen werden. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
15.2. Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, die Durchführung oder die Beendigung des Reisevertrages und für die Kundenbetreuung erforderlich ist. Eine Weitergabe Ihrer Daten an unberechtigte Dritte erfolgt nicht. Personenbezogene Daten werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer detaillierten Datenschutzerklärung.
15.3. Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen Gecco-Tours zur Anfechtung des Reisevertrages.
15.4. Gerichtsstand für Klagen gegen Gecco-Tours C. Ehnle ist Dillingen/Do.
15.5. Die vorstehenden Bestimmungen haben nur Gültigkeit, sofern und soweit nach Drucklegung inkrafttretende gesetzliche Vorschriften keine anderen Regelungen vorsehen.
15.6. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge

Stand: 30.06.2018, gültig für Buchungseingänge ab 01.07.2018.
Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen, also insbesondere die §§ 651a ff  des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Weiterführende Informationen zu Ihren wichtigsten Rechten nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 finden Sie hier.

  • Diese AGB’s gelten ausdrücklich nicht, wenn der Reisende keine Pauschalreise i.S. der §§ 651a ff. BGB, sondern lediglich einzelne Reiseleistungen bucht, wie z.B. Nur-Hotel, Nur-Flug. Dies gilt auch dann, sofern dem Reisenden für die einzelne Reiseleistung ein Sicherungsschein zur Absicherung des bezahlten Reisepreises ausgehändigt oder soweit Gecco-Tours ausdrücklich als Reisevermittler einer einzelnen Reiseleistung oder einer verbundenen Reiseleistungen gem. § 651w BGB tätig wird und den Reisenden vor Buchung gesondert und unmissverständlich darauf hinweist.
  • Diese AGB’s gelten ferner nicht für Verträge über Reisen, soweit der Reisende ein Unternehmer ist, mit dem Gecco-Tours einen Rahmenvertrag für die Organisation von Geschäftsreisen gem. § 651a Abs. 5 lit. 3 BGB für die unternehmerische Zwecke des Reisenden geschlossen hat.


⊗ Hinweise für Personen mit eingeschränkter Mobilität / Inklusion und Barrierefreiheit


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